• Unser Name steht für Qualität in der
    Pflege und der Betreuung von über 900 Menschen.

  • Wir vermitteln durch vielfältige Angebote
    Aktivität und Lebensfreude bis ins hohe Alter.

Hinweisgeberschutz-/Whistleblower-Gesetz

Pflegekräfte, Pflegebedürftige und Angehörige haben die Möglichkeit auf Missstände (wie z. Bsp. Sicherheit der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie öffentliche Gesundheit) aufmerksam zu machen oder Anhaltspunkte für Gefährdungen an die Beschwerdestelle zu melden, ohne dadurch Nachteile befürchten zu müssen.

Wir garantieren Jedem, dass aus Meldungen zu Missständen oder Anhaltspunkte zu Gefährdungen keine persönlichen oder beruflichen Nachteile in Folge der Meldungen entstehen werden.

  • Die Identität des Hinweisgebers wird vertraulich behandelt.
  • Die Identität des Hinweisgebers wird auch in sämtlichen Situationen, die sich im Anschluss an die Meldung ergeben, geschützt.
  • Die Identität des Hinweisgebers wird ohne sein Einverständnis nicht bekannt gegeben, sofern die Kenntnis seiner Identität für die Verteidigung des Beschuldigten nicht absolut erforderlich ist.

Jede Meldung kann anonym erfolgen.

Hinweis: Meldungen, die dazu dienen jemanden zu ärgern oder bewusst falsch sind, sind zu unterlassen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschmeldungen strafbar sind.

Meldestelle:

Volkssolidarität habilis gGmbH
Postfach 14 01 43
39045 Magdeburg

Meldeprozess:

  • Ausschließlich der Hinweisgeberschutzbeauftragte erhält die Post und darf diese öffnen.
  • Der Hinweisgeberschutzbeauftragte dokumentiert die Meldung und prüft diese.
  • Ist die Identität des Hinweisgebers bekannt, erhält dieser innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. Innerhalb von 3 Monaten erhält er eine Rückmeldung zum Ausgang der Prüfung.
  • Nach Beendigung des Prozesses wird die Dokumentation entsprechend der datenschutzrechtlichen Vorgaben gelöscht.